Förderung der Einbruchssicherung in 2019
Drei Jahre erfolgreiche Einbruchschutzförderung
Seit drei Jahren fördern das Bundesinnenministerium und die KfW Maßnahmen des Einbruchschutzes. Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.
Seit 2015 wurden 200.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 96 Mio. EUR gegen Einbrecher sicherer gemacht. Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung zeigt die anhaltende Relevanz der Programme. In Deutschland sinken die Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge.
Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 EUR der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 % bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 % gewährt.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt momentan pro Jahr 65 Millionen EUR für Einbruchschutz bereit.
Die Zuschüsse müssen vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal beantragt werden:
Fakten
Die am häufigsten geförderten Maßnahmen
Mechanische Sicherungen stehen an oberster Stelle für die Kunden: Am häufigsten wird der Einbau einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Mit den Maßnahmen kann ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. Pro Wohneinheit wird im Durchschnitt etwa 5.000 EUR in Einbruchschutz investiert. Durchschnittlicher Zuschussbetrag liegt bei 500 EUR.
Produktverbesserungen seit der Einführung
Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen. Zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Im März 2017 wurde die Mindestinvestitionssumme auf 500 EUR gesenkt, damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können.
Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse im September 2017 hat die Förderung noch attraktiver gemacht.
Alternativ können Eigentümer und Mieter seit April 2016 von zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren.
Die verfügbaren Mittel des Bundesinnenministeriums
Im Jahr 2018 erhöhte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen EUR. 2017 standen 50 Millionen EUR für die Einbruchschutzförderung bereit. In den Jahren zuvor waren es jeweils 10 Mio. EUR. Auch für das Jahr 2019 stellt das BMI 65 Millionen EUR für Einbruchschutz bereit.
Kombinationsmöglichkeiten
Sowohl das Zuschussprogramm als auch der Kredit können mit der Förderung aus der Programmfamilie Energieeffizient Bauen und Sanieren kombiniert werden, wobei für eine Maßnahme nur eine Fördermöglichkeit in Anspruch genommen werden kann.
KfW-Zuschussportal
In den vergangenen Jahren hat die KfW nicht nur die Förderung für Bauherren in ihren Produkten verbessert, sondern auch die Antragstellung hierfür weiter optimiert. So werden seit November 2016 alle Förderzuschüsse einfach und digital über das KfW-Zuschussportal beantragt.
Private Bauherren und Mieter können online ihren Förderantrag bei der KfW stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.
Hier geht es zur Registrierung / Anmeldung
Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auch über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen einen guten Überblick zu den aktuellen Fördermöglichkeiten geben konnten. Wenn Sie sich im Zuge der Einbruchschutz-Maßnahmen für eine zuverlässige Alarmanlage entscheiden sollte, so freuen wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme.
Quelle KfW-Infos und Grafik: KfW